In Urteil 4A_300/2016 konkretisiert das Bundesgericht, dass ein Fall von Kündigungsschutz dann vorliegt, wenn das Gericht über die Beendigung des Mietverhältnisses befinden muss, sei es zufolge einer (ordentlichen oder ausserordentlichen) Kündigung, sei es aufgrund des Ablaufs der vereinbarten Dauer des Mietvertrags. Folglich fallen sämtliche mietrechtlichen Ausweisungsklagen unter den Begriff des "Kündigungsschutzes" und somit in den Anwendungsbereich des vereinfachten Verfahrens (E. 2.3).