Der Beklagte sei nach Beendigung des Mietverhältnisses ohne Berechtigung und ohne Mietvertrag in den Räumlichkeiten verblieben. Es seien Zahlungen durch den Beklagten erfolgt, welche der Kläger als Begleichung von noch offenen Forderungen der Nebenkosten über drei Monate entgegengenommen habe. Danach habe der Kläger die Bank angewiesen, keine Zahlungen mehr zu empfangen. Es sei dadurch kein neues Mietverhältnis zustande gekommen.