2. 2.1. In der Sache macht der Kläger mit seiner am 23. September 2020 bei der Vorinstanz eingereichten Klage im Wesentlichen geltend, dass der Beklagte das seit über 25 Jahren bestehende Mietverhältnis mit dem Kläger als Eigentümer und Vermieter der Liegenschaft an der X-Strasse, in Q. durch Kündigung per 31. Dezember 2019 beendet habe. Danach sei kein neuer Mietvertrag vereinbart worden, da die Verhandlungen über einen solchen gescheitert seien. Der Beklagte sei nach Beendigung des Mietverhältnisses ohne Berechtigung und ohne Mietvertrag in den Räumlichkeiten verblieben.