2.3 Ab Juni 2020, jeweils monatlich vorschüssig, CHF 5'053.45 an den Kläger zu bezahlen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten des Beklagten." 2.2. Mit Klageantwort vom 22. März 2021 beantragte der Beklagte: "1. Auf die Klage sei nicht einzutreten. 2. Die Anträge der Klage seien umfassend abzuweisen, soweit auf diese eingetreten werden kann. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten des Klägers (zuzüglich gesetzliche Mehrwertsteuer). Prozessantrag: -4-