Gegenstand Vereinfachtes Verfahren betreffend Feststellung Nichtbestand Mietvertrag, Ausweisung / Entschädigung -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. 1.1. Am 29. Mai 2020 machte der Kläger ein Schlichtungsgesuch bei der Schlichtungsbehörde für Miete und Pacht des Bezirks Lenzburg anhängig. 1.2. Am 20. August 2020 fand die Schlichtungsverhandlung vor der Schlichtungsbehörde für Miete und Pacht des Bezirks Lenzburg statt. Die Parteien konnten sich anlässlich der Schlichtungsverhandlung nicht einigen.