Abgesehen davon, dass das nicht in allen Fällen hinreichend möglich sein dürfte, spricht gegen die Anwendung von Art. 92 Abs. 2 ZPO nicht nur das damit verbundene, für viele Mieter schwer tragbare Prozesskostenrisiko, sondern vor allem auch der Umstand, dass die durchschnittliche Mietdauer bei 2013 Zivilprozessrecht 393