reits ab einer umstrittenen Mietpreisdifferenz von monatlich Fr. 100.00 Streitwerte resultierten, die im Fall anwaltlicher Vertretung zu stossend hohen Parteikosten der unterliegenden Partei führten, was letztlich die Konsequenz habe, dass sich zahlreiche Mieter nicht leisten könnten, einen Mietpreisfestsetzungsprozess zu führen, oder riskierten, im Fall des Unterliegens etwa in einem Streit um eine monatliche Zinsdifferenz von Fr. 100.00 Parteikosten für zwei Instanzen von wesentlich mehr als Fr. 10'000.00 bezahlen zu müssen. Solche zu gewärtigende Parteikosten beeinflussten ohne Zweifel den Entscheid eines Mieters über eine Prozessführung massgeblich und