2.2. 2.2.1. (…) Die Klägerin machte erstmals in der Berufung geltend, ihr Anspruch stütze sich auf Geschäftsführung ohne Auftrag oder auf ungerechtfertigte Bereicherung. Da sie sich für diese neue rechtliche Be- 372 Obergericht, Abteilung Zivilgericht 2013