1. 1.1. In teilweiser Gutheissung der Beschwerde der Klägerin werden die Dispositivziffern 1, 3 und 4 des Entscheids des Präsidiums des Bezirksgerichts R._____ vom 10. Dezember 2024 aufgehoben und wie folgt ersetzt: 1. In teilweiser Gutheissung des Rechtsöffnungsbegehrens wird der Gesuchstellerin in der Betreibung Nr. aaa des Betreibungsamtes Q._____ (Zahlungsbefehl vom 3. Juli 2024) für den Betrag von CHF 153.05 nebst Zins zu 5 % seit dem 28. Juni 2024 und für den Betrag von Fr. 144.20 definitive Rechtsöffnung erteilt. 3. [ersatzlos aufgehoben]