Die beiden Forderungsbeträge im Zahlungsbefehl setzen sich aus den obenstehenden Positionen wie folgt zusammen: -5- - Verfügte Beiträge / Kosten Fr. 568.60 – Verrechnung mit Guthaben Kläger Fr. 415.55 = Fr. 153.05 (auf diesem Betrag wurde mit dem Betreibungsbegehren Zins seit dem 28.6.2024 verlangt) - Zinsen vom 1.1.2019 – 11.12.2023 Fr. 132.80 + Mahngebühren Fr. 45.00 + Zinsen 12.12.2023 – 27.6.2024 Fr. 11.40 = Fr. 189.20 (auf diesem Betrag wurde mit dem Betreibungsbegehren kein Zins verlangt)