" 1. Der Entscheid vom 10. Dezember 2024 sei teilweise aufzuheben und es sei der Beschwerdeführerin in der Betreibung Nr. aaa Rechtsöffnung im Umfang von CHF 342.25 zzgl. Zinsen und für die Betreibungskosten von CHF 88.50 zu gewähren. 2. Es sei festzustellen, dass die Betreibungskosten in der Höhe von CHF 88.50 und die Entscheidgebühr von CHF 120.00 nicht getilgt sind. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge."