" 1. In teilweiser Gutheissung des Rechtsöffnungsbegehrens wird der Gesuchstellerin in der Betreibung Nr. aaa des Betreibungsamtes Q._____ (Zahlungsbefehl vom 3. Juli 2024) für den Betrag von CHF 278.20 nebst Zins zu 5 % seit dem 23. April 2024 definitive Rechtsöffnung erteilt. 2. Im Übrigen wird das Rechtsöffnungsbegehren abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird. 3. Es wird festgestellt, dass der Gesuchgegner die Betreibungskosten (Zahlungsbefehl Nr. aaa) in der Höhe von CHF 88.50 bereits bezahlt hat.