1. Mit Zahlungsbefehl vom 3. Juli 2024 in der Betreibung Nr. aaa des Betreibungsamts Q._____ betrieb die Klägerin den Beklagten für eine Forderung von Fr. 153.05 nebst Zins zu 5 % seit 28. Juni 2024, eine Forderung von Fr. 189.20 und Fr. 34.00 Zahlungsbefehlskosten. Als Forderungsurkunde bzw. Forderungsgrund wurde im Zahlungsbefehl angegeben: " 11.12.23, Differenzabrechnung Persönliche Beiträge für Selbständigerwerbende (12.2018), CHF 330.85 27.06.24, Verzugszins 12.12.2023 -27.06.2024, CHF 11.40" Der Zahlungsbefehl wurde dem Beklagten am 16. August 2024 zugestellt, woraufhin dieser gleichentags Rechtsvorschlag erhob.