2. Die Gesuchsgegner werden verpflichtet, die 3.5 Zimmerwohnung im 2. Stock an der Q-Strasse, T._____, den Parkplatz Nr. 7 im 1. UG und den Parkplatz Nr. 17 im 1. UG selbiger Liegenschaft spätestens innert 10 Tagen nach Vollstreckbarkeit des Entscheids zu räumen und zu verlassen, so wie in vertragsgemässem Zustand inkl. sämtlicher Schlüssel zu übergeben, unter Androhung des polizeilichen Vollzuges im Unterlassungsfall gemäss Art. 343 Abs. 1 lit. d ZPO. Im Unterlassungsfalle werden die Gesuchsgegner auf Begehren der Gesuchstellerin durch das Gerichtspräsidium Baden polizeilich ausgewiesen.