2. 2.1. Mit Eingabe vom 3. Februar 2025 ersuchte die Klägerin beim Bezirksgericht Baden um Ausweisung der Beklagten aus den Mieträumlichkeiten im Verfahren des Rechtsschutzes in klaren Fällen. 2.2. Die Beklagten reichten keine Antwort ein. 2.3. Die Präsidentin des Bezirksgerichts Baden erkannte am 9. April 2025: " 1. Es wird festgestellt, dass das Mietverhältnis zwischen den Parteien über die 3.5-Zimmer-Wohnung im 2. Stock an der Q-Strasse, T._____, den -3- Parkplatz Nr. 7 im 1. UG und den Parkplatz Nr. 17 im 1. UG selbiger Liegenschaft seit dem 30. September 2024 aufgelöst ist.