_ zu einem monatlichen Mietzins von brutto Fr. 1'600.00 (= Mietzins Wohnung Fr. 1'280.00 + Nebenkosten akonto Fr. 200.00 + Mietzins Garagenplatz Fr. 120.00) ab, jeweils zahlbar im Voraus am 1. Tag des Monats. Per 1. April 2024 erhöhte die Klägerin die Wohnungsmiete auf Fr. 1'318.00 und am 22. Mai 2024 schlossen die Parteien einen weiteren Mietvertrag über den Einstellplatz Nr. 7 an der gleichen Adresse per 1. Juli 2024 zu einem monatlichen Mietzins von Fr. 120.00, womit sich die Mietkosten ab 1. Juli 2024 auf insgesamt Fr. 1'758.00 beliefen.