3.2. Die Beklagte bezweckt gemäss Eintrag im Handelsregister des Kantons Aargau […]. Nach Angaben der Beklagten fällt ihr einziger Verwaltungsrat und Inhaber seit einigen Monaten krankheitshalber aus. Dies habe zur Konkurseröffnung geführt, obwohl die Beklagte über ausreichend Liquidität verfügen würde. Der Verwaltungsrat habe nun entsprechende Massnahmen ergriffen. Aktuell führe C._____ mittels Vollmacht die Geschäfte der Beklagten, und es sei angedacht, dass er in das Handelsregister eingetragen werde, sobald die Konkurseröffnung beseitigt sei (Beschwerde Rz. 5).