Indem die Vorinstanz auf die widerklageweise eingebrachten Begehren und Beweise nicht eingetreten sei, habe sie den Anspruch des Beklagten auf rechtliches Gehör verletzt. Eine Widerklage im Verfahren um Rechtsschutz in klaren Fällen sei möglich und bereits mit Beweisbeilage 3 [Anm.: -7- gemeint ist der "Massplan Gebäudemauer", Eingabe vom 23. Januar 2025 Beilage 3] sei dem Beklagten dieser Nachweis sofort und ohne Augenschein gelungen.