3. Alternativ-Minimal-Begehren: Das Obergericht wird ersucht die Rechtskraft & die Vollstreckbarkeit des angefochtenen Entscheides so oder so bis spätestens Mai 2026 formell aufzuschieben. 4. Es sei dem Gesuchsgegner eine pauschale Parteientschädigung von Fr. 250.00 z.L. der Gesuchstellerin zuzusprechen." 3.2. Mit Beschwerdeantwort vom 23. Mai 2025 beantragte die Klägerin, die Beschwerde sei abzuweisen, soweit darauf eingetreten werden könne, unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten des Beklagten. 3.3. Mit Eingabe vom 10. Juni 2025 (Postaufgabe) reichte der Beklagte eine "Replik" ein.