2. Die Eigentums- & Grenzverhältnisse mit allen sich daraus ergebenden Konsequenzen wie Entschädigung für schweren Eingriff in 5 Mietverhältnisse durch diese Gerüst-Aufstellung werden jetzt umgehend bis spätestens Ende Mai 2025 durch den Beschwerdeführer mit separater Zivilklage vor dem zuständigen ordentlichen Zivilgericht Rheinfelden, oder auch einvernehmlich geklärt werden müssen gemäss erw. Revisi- ons-Bundesgerichtsentscheid vom 19. September 2024.