1.2. Mit als "Zivilrechts-Anschlussklage" betitelter Eingabe vom 23. Januar 2025 (Postaufgabe) stellte der Beklagte beim Gerichtspräsidium Rheinfelden folgende Anträge: " 1. ZGB Art. 669, EIGENTUMSSCHUTZ, Feststellung des genauen Grenzverlaufes. Bestätigung des Schutzes der Abgrenzungspflicht des Grundeigentümers Parz. Nr. bbb, dem die Gesuchstellerin trotz Aufforderung von Seiten des Gesuchsgegners jahrelang nicht nachgekommen ist, womit sie schadenersatzpflichtig gegenüber dem Gesuchsgegner zu erklären ist aller direkten und indirekten Folgekosten dieses Eigentumsübergriffes gemäss Bundesverfassung (BV) Art. 26.