Beschwerdebeilage 13 lässt sich entnehmen, dass das Kontokorrent der Beklagten bei der J._____ per 9. April 2025 über einen Saldo von Fr. 25'339.87 verfügt. Damit sind die offenen, aus dem Betreibungsregisterauszug ersichtlichen Forderungen zwar gedeckt. Es ist allerdings mehr als zweifelhaft, ob es sich bei diesem Betrag um Einnahmen aus der Geschäftstätigkeit der Beklagten oder nicht vielmehr um privat eingeschossene Mittel handelt. Dies mit Blick darauf, dass aus der "Bilanz" vom 4. April 2025 (Beschwerdebeilage 7) flüssige Mittel von lediglich Fr. 3'796.21 und offene Debitoren von Fr. 3'550.10 hervorgehen.