mehr, solche Überweisungen zu tätigen. Auf dem Kontokorrentkonto […] bei der J._____ befänden sich aktuell Fr. 25'339.87, sodass eine genügend -6- grosse Deckung zur Bezahlung dieser Forderungen vorhanden sei. Aktuell bestünden gegenüber der Beklagten, abgesehen von den erwähnten Forderungen gemäss Betreibungsregisterauszug, keine offenen Forderungen. Es sei ihr daher möglich, in näherer Zukunft ihren laufenden Verbindlichkeiten nachzukommen.