1. Die Klägerin betrieb die Beklagte mit Zahlungsbefehl Nr. aaa des Regionalen Betreibungsamtes Q._____ vom 10. Dezember 2024 für eine ausstehende Sozialversicherungsforderung (Akontorechnung 9.2024) von Fr. 1'296.55 nebst Zins von 5 % seit 6. Dezember 2024 sowie Verzugszinsen für die Zeit vom 1. Oktober bis 5. Dezember 2024 in Höhe von Fr. 41.70. Die Beklagte erhob keinen Rechtsvorschlag. Die Konkursandrohung vom 21. Januar 2025 wurde der Beklagten am 22. Januar 2025 zugestellt. 2. 2.1. Die Klägerin stellte am 18. Februar 2025 beim Bezirksgericht Kulm das Konkursbegehren. 2.2. Mit Entscheid vom 3. April 2025 erkannte der Präsident des Bezirksgerichts Kulm Folgendes: