Sie legt hierfür lediglich eine Tabelle "Einkommen 2024 und Planung am 2025" (Beschwerdebeilage 15), nicht aber Auftragsbestätigungen oder Bestätigungen der Zahlungseingänge bei, die dies nachweisen würden, zumal zahlreiche Aufträge bereits im Jahr 2024 erfolgt sein sollen. Als liquide Mittel sind ohnehin nur die sofort und konkret verfügbaren, nicht aber zukünftige, zu erwartende oder mögliche Mittel zu berücksichtigen.