Hinsichtlich der Forderung der H._____ AG (Betreibung Nr. ddd) ergibt sich aus der eingereichten Ratenzahlungsvereinbarung (Beschwerdebeilage 11), dass die Restschuld zum Zeitpunkt der Vereinbarung noch Fr. 6'135.05 betrug und eine monatliche Ratenzahlung von Fr. 1'533.80 (und eine Rate à Fr. 1'510.25) vereinbart wurde. Dem Kontoauszug der K._____ (Beschwerdebeilage 12) ist am 1. Oktober 2024 und am 31. Oktober 2024 eine Belastung in der Höhe von je Fr. 1'533.80 zu entnehmen. Auch wenn die Ratenzahlungsvereinbarung weder datiert noch unterzeichnet ist und sich der Adressat der beiden Zahlungen dem Kontoauszug nicht entnehmen lässt, ist aufgrund des überwiesenen Betrags, welcher exakt