Die Konkursforderung der Klägerin in der Höhe von Fr. 7'973.90 (inkl. Zinsen und Kosten [in Betreibung gesetzte Forderung: Fr. 7'174.30]), welche zur Konkurseröffnung geführt hat, wurde im Umfang von Fr. 2'506.65 (vgl. E. 2.2. hiervor) beglichen, so dass eine Restschuld von Fr. 5'467.25 verbleibt. Im Weiteren sind die Forderungen der Eidgenössischen Steuerverwaltung (Fr. 610.00 [Betreibung Nr. bbb]) und der SVA Aargau (insgesamt Fr. 5'087.90 [Betreibungen Nr. ddd, Nr. eee sowie Nr. fff]) gemäss der Beklagten noch nicht bezahlt worden. Diese sind folglich in vollem Umfang zu berücksichtigen.