Die im Betreibungsregisterauszug vermerkten Schulden bei der G._____ AG in der Höhe von insgesamt Fr. 3'767.75 (Betreibungen Nr. aaa und Nr. ccc) bestehen gemäss den Ausführungen der Beklagten nach wie vor; die angeblich erfolgte Zahlung von Fr. 2'475.00 ist nicht belegt. Die Konkursforderung der Klägerin in der Höhe von Fr. 7'973.90 (inkl. Zinsen und Kosten [in Betreibung gesetzte Forderung: Fr. 7'174.30]), welche zur Konkurseröffnung geführt hat, wurde im Umfang von Fr. 2'506.65 (vgl. E. 2.2. hiervor) beglichen, so dass eine Restschuld von Fr. 5'467.25 verbleibt.