Aufgrund der Weigerung des ehemaligen Buchhalters der Beklagten, die Buchhaltungsunterlagen herauszugeben, sei es der seit dem Jahr 2023 für die Beklagte tätigen Treuhänderin bisher nicht gelungen, den Abschluss 2023 zu erstellen. Wie die der Beschwerde beiliegende Auflistung jedoch zeige, habe die Beklagte für das Jahr 2025 bereits Aufträge im Umfang von Fr. 98'780.00 erhalten und weitere Aufträge im Umfang von Fr. 116'950.00 seien in Aussicht. Entsprechend könne davon ausgegangen werden, dass die Beklagte die "Baisse" mit dem Zahlungsengpass überwunden habe und alle offenen Forderungen mit den zur Verfügung stehenden Mitteln beglichen werden könnten.