Mit der H._____ AG sei betreffend die in Betreibung gesetzte Forderung in der Höhe von Fr. 7'174.30 eine Ratenzahlung vereinbart worden, welche die Beklagte bis zur Konkurseröffnung eingehalten habe. Nach zwei Zahlungen im Oktober 2024 in der Höhe von je Fr. 1'533.80 verbleibe eine Restforderung von Fr. 3'161.78. Diese Ratenzahlungsvereinbarung zeige auf, dass die Beklagte gewissenhaft arbeite und ihr viel daran liege, die Schulden abzubezahlen. Hinsichtlich der Betreibung der Eidgenössischen Steuerverwaltung in der Höhe von Fr. 610.00 sei sich die Beklagte sicher, dass sie diesen Betrag bezahlt habe. Sie könne dies aufgrund des ihr vorliegenden Kontoauszugs aber nicht belegen.