Die Betreibung von F._____ sei nicht zu berücksichtigen. Es handle sich um den ehemaligen Buchhalter der Beklagten. F._____ weigere sich, die Buchhaltungsunterlagen herauszugeben, weshalb es der Beklagten verunmöglicht worden sei, die Abschlüsse der Jahre 2022 und 2023 zu erstellen. Solange er die Buchhaltungsunterlagen nicht herausgebe, bezahle die Beklagte die geforderte Summe nicht. Sie habe Rechtsvorschlag erhoben, wogegen F._____ nicht vorgegangen sei. Es handle sich um eine Schikanebetreibung, deren Forderung bestritten werde. -6-