__ vom 14. Mai 2024 übereinstimmt. Die behauptete Zahlung über Fr. 651.75 vom 20. November 2024 erfolgte demgegenüber nicht an die Klägerin, wobei auf dem Bankbeleg bei "Info:" auch ein anderer Betreff ("[…]") vermerkt wird (Beschwerdebeilage 6). Nach der Konkurseröffnung hat die Beklagte noch innert der Beschwerdefrist am 3. Januar 2025 Fr. 6'000.00 und am 6. Januar 2025 Fr. 4'000.00 bei der Obergerichtskasse des Kantons Aargau hinterlegt (Beschwerdebeilagen 7 und 8). Damit ist die Konkursforderung der Klägerin samt Zinsen und Kosten gedeckt. Mit Beschwerdeantwort hat diese zudem sinngemäss auf die Durchführung des Konkurses verzichtet.