2. 2.1. Die Klägerin stellte mit Eingabe vom 1. Oktober 2024 (Postaufgabe) beim Bezirksgericht Lenzburg das Konkursbegehren, nachdem die Konkursandrohung der Beklagten am 23. August 2024 zugestellt worden war und diese die in Betreibung gesetzte Forderung nicht bezahlt hatte. 2.2. Die Präsidentin des Bezirksgerichts Lenzburg erkannte am tt.mm.2024 wie folgt: " 1. Über D._____ GmbH, Q-Strasse, R._____ wird mit Wirkung ab tt.mm.2024, hh:mm Uhr, der Konkurs eröffnet.