3.3.3. 3.3.3.1. Einleitend gilt es festzuhalten, dass es sich bei der Beklagten und der H._____ GmbH um zwei rechtlich selbstständige Gesellschaften handelt. Das Konkurs- bzw. Beschwerdeverfahren betrifft ausschliesslich die Beklagte, womit die finanzielle Situation der H._____ GmbH nicht mitzuberücksichtigen ist. Einzig der Umstand, dass Kontoüberträge vorgenommen worden sein sollen und die H._____ GmbH die Löhne und die Sozialabgaben der Beklagten bezahlt haben soll (vgl. Beschwerde N 15), vermag daran nichts zu ändern.