Die Schicksale der beiden Gesellschaften gingen Hand in Hand. Schliesslich sei anzumerken, dass die Beklagte die Konkursforderung deshalb nicht bezahlt habe, weil sie eine saubere und transparente Liste verlangt habe, mit welcher es ihr möglich gewesen wäre, den Bestand und Umfang der Forderung zu prüfen. Trotz mehrfacher Nachfrage habe die Beklagte die verlangten Unterlagen nie erhalten. Der Grund für die Nichtzahlung sei nicht an der fehlenden Zahlungsfähigkeit, sondern viel mehr an der Intransparenz der Klägerin gelegen.