3.2. Die Konkursforderung belief sich inkl. Zinsen und Kosten auf Fr. 20'490.20 (act. 8). Die Beklagte hat nachgewiesen, am 14. April 2024 – und damit während der Beschwerdefrist – Fr. 20'272.75 an das Betreibungsamt Q._____ bezahlt und Fr. 350.00 bei der Obergerichtskasse hinterlegt zu haben (Beschwerdebeilagen 5 und 6). Damit ist die Konkursforderung der Klägerin samt Zinsen und Kosten gedeckt.