2.3. 2.3.1. Ausweislich der Akten wurde die Anzeige der erstinstanzlichen Konkursverhandlung am 19. Februar 2025 um 10:18 Uhr an der Geschäftsadresse der Beklagten einer "Empfangsperson XX" gegen Unterschrift ausgehändigt (act. 9). -5- 2.3.2. Die Beklagte bringt vor, dass sie keine Mitarbeiter beschäftige und ihr eine Person "XX" gänzlich unbekannt sei. Da die Beklagte keine Mitarbeiter beschäftige, falle die Zustellung an eine bevollmächtigte Person ohnehin ausser Betracht (Beschwerde, N 5).