1. 1.1. Mit Schlichtungsgesuch vom 30. Januar 2025 an das Bezirksgericht Baden machte die Beschwerdeführerin gegenüber der B._____ AG (nachfolgend: Beklagte) eine Forderung von Fr. 7'500.00 nebst Zins zu 5 % seit 15. März 2021 geltend. 1.2. An der Schlichtungsverhandlung vom 11. März 2025 schlossen die Parteien folgende Vereinbarung: " 1. Die Beklagte verpflichtet sich, der Klägerin [= Beschwerdeführerin] einen Pauschalbetrag von Fr. 3'000.00 zu bezahlen. 2. Die Beklagte bestätigt, dass sie der Klägerin noch eine Bestätigung der geleisteten Probearbeit ausstellen resp. zustellen wird.