2.1.2. Die Gesuchstellerin brachte dagegen vor, die Zahlungsunfähigkeit des Gesuchstellers gehe aus den Akten hervor. Dieser habe in einem ausführlichen persönlichen Schreiben an die Vorinstanz vom 8. Oktober 2024 seine finanzielle und persönliche Situation dargelegt. Danach sei er am 21. Februar 2023 nach Portugal gereist, um seine Knie behandeln zu lassen und habe sich in der Gemeinde R._____ abgemeldet. Er habe kein Geld und lebe bei seinen Eltern in Portugal.