Der angefochtene Entscheid verweist in der Rechtsmittelbelehrung ausschliesslich auf die Möglichkeit der Anfechtung mit Berufung innert 30 Tagen (act. 75). Auch wenn über das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege mit dem Entscheid in der Hauptsache befunden wurde, ist die Ablehnung des Gesuches mit Beschwerde anfechtbar. Darauf wird in der Rechtsmittelbelehrung nicht hingewiesen. Die Rechtsmittelbelehrung erweist sich mit Bezug auf die Anfechtung der Abweisung des Gesuchs um unentgeltliche Rechtspflege sowohl hinsichtlich der Art des Rechtsmittels als auch hinsichtlich der Rechtsmittelfrist als falsch.