1. A._____ (nachfolgend: Gesuchstellerin) beantragte mit Eingabe vom 9. Dezember 2022 (Postaufgabe: 12. Dezember 2022) bei der Präsidentin des Bezirksgerichts Baden im Rahmen des von ihr und B._____ (nachfolgend: Gesuchsteller) gestellten gemeinsamen Scheidungsbegehrens die Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege. 2. Am 25. Februar 2025 erkannte die Präsidentin des Bezirksgerichts Baden wie folgt: " 1. Das Scheidungsbegehren der Gesuchsteller wird abgewiesen.