Daraus, dass es sich dabei um eine "jahrzehntelange Tradition" handle, könne die Beklagte nichts für sich ableiten. Im Gegenteil seien jährliche Weihnachtsgeschenke über einen solch langen Zeitraum geeignet, das Misstrauen in die Unparteilichkeit des Gerichtspräsidiums Q._____ zu erhöhen. Sodann werde die Mengenangabe hinsichtlich der Äpfel mit Nichtwissen bestritten. Selbst wenn diese korrekt sei, würden 10 kg Bio-Äpfel bei Migros oder Coop jedoch Fr. 63.00 und nicht Fr. 20.00 kosten.