2. 2.1. Der Gesuchsgegner 1 überwies das Ausstandsgesuch mit Stellungnahme vom 7. April 2025, worin er (für sich und sinngemäss auch für die Gesuchsgegnerin 2) die Abweisung des Ausstandsgesuchs beantragte, an das Obergericht des Kantons Aargau. 2.2. Mit Eingabe vom 28. April 2025 äusserte sich der Gesuchsteller zur Stellungnahme der Beklagten. Das Obergericht zieht in Erwägung: