Nachdem der Gesuchsteller zudem keine vollständige Steuererklärung einreichte, handelte Oberrichter Holliger mit seiner Aufforderung zur Einreichung weiterer Unterlagen zu den finanziellen Verhältnissen des Gesuchstellers somit mitnichten schikanös. Der Gesuchsteller behauptet zwar, er habe das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege exakt gleich eingereicht, wie es ihm in den letzten drei Jahren jeweils von Gerichten aller Instanzen bewilligt worden sei, unterlässt es jedoch aufzuzeigen, in welchen konkreten Verfahren ihm ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege lediglich gestützt auf Urkunden aus dem Betreibungsverfahren, einer unvollständigen