Er habe einen Betreibungsregisterauszug, diverse Pfändungsurkunden, laufende Pfändungen, die aktuellste Steuererklärung 2023 und die aktuellste Erfolgsrechnung Q1/2025 beigelegt. Oberrichter Holliger habe ihn nun aufgefordert, weitere Beilagen zu seiner finanziellen Situation einzureichen. Nachdem er sich gegenüber dem Betreibungsamt stets mit Belegen und Abrechnungen habe ausweisen müssen, sei dieses Verhalten als reine Schikane zu verstehen. Oberrichter Holliger wolle offensichtlich seine Chancen für die Bewilligung der unentgeltlichen Rechtspflege mindern. Ein paar Tage nach Eingabe des Antrags auf unentgeltliche Rechtspflege habe er das Urteil SR.2024.152 [Urteil des Ober-