1. 1.1. Mit Eingabe vom 21. Mai 2025 beantragt der Gesuchsteller den Ausstand von Oberrichter Holliger. Zur Begründung führte er aus, er habe mit Eingabe vom 2. Mai 2025 um unentgeltliche Rechtspflege ersucht. Er habe dies exakt in gleicher Weise und im gleichen Umfang gemacht, wie er dies in den vergangenen drei Jahren vor allen Instanzen (Bezirks-, Ober- und Bundesgericht) getan habe, wobei ihm die unentgeltliche Rechtspflege jeweils bewilligt worden sei. Er habe einen Betreibungsregisterauszug, diverse Pfändungsurkunden, laufende Pfändungen, die aktuellste Steuererklärung 2023 und die aktuellste Erfolgsrechnung Q1/2025 beigelegt.