3. 3.1. Gegen Dispositiv-Ziffer 1 dieser ihm am 24. März 2025 zugestellten Verfügung erhob der Gesuchsteller mit Eingabe vom 31. März 2025 beim Präsidium des Bezirksgerichts Bremgarten sinngemäss Beschwerde. Das Präsidium des Bezirksgerichts Bremgarten übermittelte diese Beschwerde am 4. April 2025 zuständigkeitshalber dem Obergericht des Kantons Aargau zur Beurteilung.