1. Der Gesuchsteller beantragte mit Eingabe vom 10. März 2025 beim Präsidenten des Bezirksgerichts Bremgarten im Rahmen des vom Kanton Zürich gegen ihn angehobenen Verfahrens betreffend Rechtsöffnung (SR.2025.40) u.a. den Ausstand des Gerichtspräsidenten Lukas Trost (Gesuchsgegner). 2. Der Gesuchsgegner erkannte am 11. März 2025 verfügungsweise: " 1. Auf das Ausstandsbegehren des Gesuchsgegners gegen den Gerichtspräsidenten L. Trost wird nicht eingetreten. 2. […]"