Auf seinem Konto bei der G._____, T._____, befand sich per 31. Dezember 2024 ein negativer Saldo von - Fr. 4'755.26 und gemäss Gesuchsteller sei diesbezüglich eine Betreibung eingeleitet worden (VA, GB 5, S. 19). Der Gesuchsteller verfügt somit über Vermögen in Höhe von Fr. 300.92. Daraus ist zu schliessen, dass er sich bei der Abgabe der Insolvenzerklärung des Fehlens nahezu jeglicher Aktiven bewusst war. Da voraussichtlich keine Aktiven vorhanden sein würden, die – nach Abzug der Kosten des -7-