Wie hoch die Schulden tatsächlich sind, kann vorliegend offen bleiben, denn deren genaue Höhe zu ermitteln, wäre nur notwendig, wenn sich die Frage stellen würde, ob der Gesuchsteller in der Lage wäre, seine Schulden innert nützlicher Frist abzuzahlen. Wie sich aus den nachfolgenden Ausführungen ergibt, kann dies vorliegend jedoch offen bleiben.